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Vermissen Sie einen Titel in der Augustinus-Literaturdatenbank?
Möchten Sie Ihre neuesten Veröffentlichungen in die Augustinus-Literaturdatenbank aufnehmen lassen?
Senden Sie die Daten in dem folgenden Formular an das Zentrum für Augustinus-Forschung; wir werden sie auch in der derzeitigen Übergangsphase nach einer Prüfung in die Datenbank aufnehmen, so dass sie beim Neustart der Augustinus-Literaturdatenbank für die Recherche zur Verfügung stehen.
Vorsitzender
Dr. Dr. h.c. (UCC) Adolf Bauer
Altbürgermeister, Würzburg
Bischöflicher Finanzdirektor i.R.
Stellvertreter
Dr. Andreas E.J. Grote
Leitender Redaktor Augustinus-Lexikon
Geschäftsführer
Dipl.-Theol. Guntram Förster
Deutsche Augustinerordensprovinz
Die Deutsche Augustinerordensprovinz stellte bereits 1975 bei der Planung des Augustinus-Lexikons die erforderlichen Räume samt Infrastruktur im früheren Augustinus-Institut in Würzburg unentgeltlich zur Verfügung. Außerdem genehmigte sie beachtliche Summen als Starthilfe zur Durchführung des Vorhabens. Inzwischen bezieht sich die Förderung durch die Augustiner auf sämtliche Projekte des ZAF.
Gleichfalls finanziert der Orden die Bibliotheca Augustiniana – Forschungsbibliothek der Deutschen Augustiner (BADA), das wohl wichtigste wissenschaftliche Hilfsmittel des ZAF. Sie ist die größte Spezialbibliothek im deutschen Sprachraum zu den Forschungsschwerpunkten Augustinus, Augustinismus, Augustinus-Rezeption und Geschichte des Augustinerordens.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Das Augustinus-Lexikon wurde von 1979 bis 1989 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft betreut und gefördert.
Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz
Seit 1990 ist das Augustinus-Lexikon als Langzeitprojekt der Grundlagenforschung Bestandteil des deutschen Akademienprogramms und wird von der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz betreut. Für dieses ZAF-Projekt sind dadurch die Personalkosten finanziert. Seit 2014 trägt die Akademie zusammen mit der Uni Würzburg eine Forschungsprofessur an der hiesigen Theologischen Fakultät, die der Leiter des ZAF, Prof. Dr. Christof Müller, innehat.
Justus-Liebig-Universität, Gießen
Die Justus-Liebig-Universität in Gießen, an deren Institut für Katholische Theologie Prof. Dr. Cornelius Mayer, der Initiator des Augustinus-Lexikons, eine Professur für Systematische Theologie innehatte, stattete das Forschungsprojekt während dieser Zeit mit weiteren Räumen und Personalmitteln aus. Des weiteren leistete das dortige Hochschulrechenzentrum bei der Entwicklung des Corpus Augustinianum Gissense unentbehrliche Dienste.
Schwabe AG, Basel
Die Schwabe AG in Basel, das älteste noch existierende Druck- und Verlagshaus der Welt, fördert nicht nur das Augustinus-Lexikon durch Finanzierung sämtlicher Publikationskosten, sondern ist auch zuverlässiger Partner bei der Edition sämtlicher Auflagen des Corpus Augustinianum Gissense. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften der Universität Trier plant das ZAF eine ‹Augustinus-Plattform›.
Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V.
Von unschätzbarem Wert für alle Forschungsprojekte des ZAF ist der Verein Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V., bis 1987 unter dem Namen Freunde des Augustinus-Lexikons e.V. Durch vom Verein gesammelte Spenden konnten immer wieder nicht nur Engpässe überwunden, sondern auch einige Projekte überhaupt erst ermöglicht werden.
Deutsche Bischofskonferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz stellte am Beginn der Forschungsarbeiten Personalmittel zur Verfügung. Das internationale Forschungssymposium des ZAF 2012 in Rom, «Kampf oder Dialog», erhielt von ihr eine namhafte Förderung.
Julius-Maximilians-Universität, Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität in Würzburg unterstützte mit ihrem Rechenzentrum schon früh die Entwicklung des Corpus Augustinianum Gissense. Die Zusammenarbeit besonders hinsichtlich des Augustinus-Lexikons mündete schließlich 2006 in die Anbindung des ZAF als offizielles ‹An-Institut› der Hochschule. Diese Kooperation wird von insgesamt 14 Professuren und Instituten mehrerer Fakultäten getragen. Seit 2014 hat der Wissenschaftliche Leiter des ZAF, Prof. Dr. Christof Müller, eine gemeinsam von Uni Würzburg und Mainzer Akademie getragene Forschungsprofessur an der Theologischen Fakultät inne.
Makrolog Content Management AG, Wiesbaden
Die Firma Makrolog Content Management AG in Wiesbaden war technischer Partner bei der Entwicklung des Corpus Augustinianum Gissense und Vertriebspartner des CAG 1 auf CD-ROM.
Diözese Würzburg
Die Diözese Würzburg fördert seit etlichen Jahren durch regelmäßige Zuwendungen die Arbeit des ZAF. Ohne diese Mittel wäre ein Großteil seiner Projekte kaum möglich.
Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften der Universität Trier
Das Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften der Universität Trier ist technischer Partner des ZAF seit der 2. Auflage des Corpus Augustinianum Gissense einschließlich des CAG-online. Gemeinsam mit dem Schwabe-Verlag plant das ZAF eine ‹Augustinus-Plattform›.
Fritz Thyssen-Stiftung
Die Fritz Thyssen-Stiftung engagierte sich immer wieder in der Finanzierung von Kongressen des ZAF, insbesondere bei etlichen «Augustinus-Studientagen». Auch die Drucklegung der daraus resultierenden Tagungsbände erfolgte mit ihrer Hilfe.
Echter-Verlag, Würzburg
Der Echter-Verlag in Würzburg ist über das Imprint Augustinus bei Echter Partner für die Tagungsbände der ‹Augustinus-Studientage›. Diese erscheinen im Rahmen der Reihe Cassiciacum als eigene Unterreihe Res et Signa. Augustinus-Studien.
i-Welt AG, Eibelstadt
Die i-Welt AG in Eibelstadt ist Partner für die elektronische Ausgabe des «Augustinus-Zitatenschatzes» von Cornelius Mayer. Dadurch ist das Werk als e-Book auch auf mobilen Endgeräten verfügbar.
Unter dem Dach des Zentrums für Augustinus-Forschung an der Universität Würzburg (ZAF) sind etliche Projekte zusammengefasst, die sich unter verschiedenen Gesichtspunkten mit Augustinus, seinem Werk und seiner Wirkung befassen. Sie lassen sich den Aufgabenbereichen «Forschung», «Serviceleistungen», «Bildungsarbeit» und «Publikation» zuordnen. Welches Grundprogramm des ZAF steht hinter diesen Projekten? Sie alle bemühen sich auf je ihre Weise, das Leben und Denken Augustins in seinen ureigenen Zusammenhängen zu erfassen und darzustellen, aber auch in den gegenwärtigen wissenschaftlichen, weltanschaulichen und religiösen Diskurs hinein zu vermitteln. Dabei bemüht sich das ZAF um eine produktive Begegnung der Welt Augustins auf der einen und des gegenwärtigen wissenschaftlichen und kulturellen Horizonts auf der anderen Seite. Alle Aktivitäten des ZAF sind von der Überzeugung getragen, dass Augustins Person und Werk Elemente und Fermente birgt, die aufzugreifen und – wenn nötig kritisch – zu rezipieren sich auch heute noch lohnt.
Online-Anmeldung zum
Zum Abruf als PDF-Dokument bieten wir hier eine vollständige Liste aller Lemmata des Augustinus-Lexikons (Stand: Juli 2015).
Übersicht der bereits publizierten Lemmata:
Herausgeber
Prof. Dr. theol. Dr. h.c. Cornelius Mayer (†)
Professor emeritus für Systematische Theologie und Dogmengeschichte im Fachbereich Evangelische Theologie und Katholische Theologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen
(Hermeneutik, Erziehung und Bildung, Anthropologie, Schöpfungslehre)
Prof. Dr. phil. Dr. theol. Christof Müller (Projektleitung)
Professor für Fundamentaltheologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
(Geschichte, Eschatologie, Prosopographie)
Prof. Dr. theol. Robert Dodaro (Projektleitung)
Preside dell'Istituto Patristico Augustinianum (Pontificia Università Lateranense), Roma
(Christologie, Ekklesiologie, Ethik, Gesellschaftslehre, Prosopographie)
Redaktor
Dr. phil. Andreas E.J. Grote (ab 1999)
Kontakt zur Redaktion
Dominikanerplatz 4
D-97070 Würzburg
Tel.: +49 (0)931/3097-303 | Fax: -304
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verlag
Schwabe AG, Verlag und Druckerei
Steinentorstraße 11
CH-4010 Basel
Tel.: +41 (0)61/27895-65 | Fax: -66
Internet: www.schwabe.ch
Mitherausgeber (mit redaktionellen Fachgebieten)
Prof. Dr. phil. Isabelle Bochet, SFX
Chercheur au Centre national de la recherche scientifique (CNRS - CR1); Membre de l'Institut d’Études Augustiniennes (IEA), Laboratoire d’Études sur les Monothéismes (Université Paris IV-Sorbonne), Faculté de Philosophie de l’Institut Catholique de Paris, Centre Sèvres – Facultés jésuites de Paris
(Geistphilosophie, Hermeneutik, Exegese, Anthropologie, Schrifttum)
Prof. Dr. theol. Michael Cameron
Associate Professor of Historical Theology, University of Portland, Oregon
(Christologie, Donatismus, Exegese, Hermeneutik)
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. François Dolbeau
Directeur d’Études, Langue et littérature latines du Moyen Âge, École Pratique des Hautes Études, Sorbonne/Paris; Institut de Recherche et d’Histoire des Textes; Membre associé de l'Académie royale des sciences, des lettres et des beaux-arts de Belgique; Membre de l'Academie des inscriptions et belles-lettres de l'Institut de France
(Überlieferungsgeschichte, Linguistik, Rhetorik, Schrifttum, Prosopographie)
Prof. Dr. theol. Volker Henning Drecoll
Ord. Professor für Kirchengeschichte an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen
(Gnadenlehre, Pelagianismus, Manichäismus)
Prof. Dr. phil. Dr. theol. Alfons Fürst
Ord. Professor für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Christliche Archäologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster i.W.
(Gotteslehre, Exegese, Prosopographie, Theologiegeschichte, Schrifttum)
Prof. Dr. phil. Therese Fuhrer
Ord. Professorin für Lateinische Philologie der Antike an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Ord. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
(Philosophie, Rhetorik, Dialektik, Sprachphilosophie, Wissenschaftslehre)
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Wolfgang Hübner
Ord. Professor em. für Klassische Philologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster i.W.
(Lateinische Sprache und Stilistik, lateinische Literatur der klassischen und spätantiken Epoche, Mythologie, Fachwissenschaften (insbesondere Naturwissenschaften))
Prof. Dr. theol. Martin Klöckener
Ord. Professor für Liturgiewissenschaft an der Universität Freiburg/Schweiz
(Geschichte und Theologie der Liturgie, Archäologie, Frömmigkeit/Spiritualität)
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. James J. O'Donnell
Professor of Classical Studies, Provost of Georgetown University, Washington, D.C.
(Lateinische Sprache und Literatur, Prosopographie, Kultur der Spätantike)
Prof. Dr. phil. Christian Tornau
Professor für Klassische Philologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
(Neuplatonismus, Sprachphilosophie, Rhetorik, Bildung, Lateinische Literatur)
Prof. Dr. phil. Konrad Vössing
Ord. Professor für Alte Geschichte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Ord. Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste
(Geschichte und Kultur des Römischen Reichs, Spätantike, Africa, Germanen)
Frühere Mitglieder des Herausgebergremiums
Prof. Dr. Jürgen Christern († 1983)
Ord. Professor für Christliche Archäologie an der Katholieke Universiteit zu Nijmegen
Prof. Dr. theol. Erich Feldmann († 1998)
Ord. Professor für Alte Kirchengeschichte mit dem Schwerpunkt des Lateinischen Westens an der Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. theol. Wilhelm Geerlings († 2008)
Ord. Professor für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Christliche Archäologie an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. phil. Reinhart Herzog († 1994)
Ord. Professor für Klassische Philologie an der Universität Konstanz
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Serge Lancel († 2005)
Docteur-dès-Lettres, Professeur de 1ere classe a l'Université Stendal, Grenoble, France. Membre de l'Academie des inscriptions et belles-lettres de l'Institut de France. Membre de la Commission d'Histoire et d'Archéologie de l'Afrique du Nord, Paris
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Goulven Madec († 2008)
Professeur honoraire à la Faculté de Philosophie de l'Institut Catholique de Paris. Membre de l'Institut d'Etudes Augustiniennes; Directeur de recherche au Centre National de la Recherche Scientifique
Prof. Dr. phil. Gerard J.P. O'Daly
Professor em. of Latin, University College London
Prof. Dr. theol. Alfred Schindler († 2012)
Ord. Professor em. für Kirchen- und Dogmengeschichte an der Universität Zürich
Prof. Dr. theol. Otto Wermelinger
Ord. Professor em. für Patristik und Geschichte der Alten Kirche an der Universität Freiburg/Schweiz
Prof. Dr. phil. Antonie Wlosok († 2013)
Ord. Professorin em. für Klassische Philologie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; korrespondierendes Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Mitglied der Patristischen Kommission der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland
Redactor emeritus
Dr. phil. Karl Heinz Chelius († 2013)
Redaktor des Augustinus-Lexikons bis 1999.
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(Stand: Januar 2004) >> |
Die Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V. ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke als gemeinnützig anerkannt und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und § 3 Nr. 6 GwStG von der Gewerbesteuer befreit.
Daher stellen wir Ihnen für Ihre Geldzuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt gern eine Spendenbescheinigung im Sinne des § 10b EStG aus. Damit wir Ihnen diese Bescheinigung per Post zukommen lassen können, vermerken Sie im Überweisungsformular unter «Verwendungszweck» zusätzlich zu Ihrem Namen bitte auch Ihre Anschrift.
Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V.
Satzung des Vereins
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr, Arbeitsverhältnisse
1. Der Verein führt den Namen „Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V.“.
2. Er hat seinen Sitz in Würzburg.
3. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer VR 788 vom 7. November 1979 eingetragen.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet Anwendung in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Er beschafft Mittel und fördert die wissenschaftliche Arbeit des „Zentrums für Augustinus-Forschung e.V.“ durch Zahlungen an das „Zentrum“ und durch Vortragsveranstaltungen. Die Vorträge sollen möglichst aus Anlass der Mitgliederversammlung stattfinden.
3. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen vom Verein begünstigt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die im Verein mit einem Ehrenamt Betrauten haben nur Anspruch auf Ersatz der von ihnen im Interesse des Vereins getätigten angemessenen Auslagen.
5. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen und – soweit dies rechtlich zulässig ist – Unternehmen, Körperschaften und sonstige Vereinigungen werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben.
3. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Ein abgelehnter Bewerber hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, sich in Schriftform an die nächste Mitgliederversammlung zu wenden.
4. Ein Mitglied scheidet aus dem Verein aus durch
a) seinen Austritt aus dem Verein,
b) seinen Ausschluss aus dem Verein,
c) seinen Tod.
5. Die Erklärung, mittels derer ein Mitglied seinen Austritt aus dem Verein erklärt, hat an den Vereinsvorstand in Schriftform zu erfolgen.
6. Ein Ausschluss ist insbesondere dann möglich, wenn ein Mitglied des Vereins mit der Entrichtung seines Jahresbeitrages trotz schriftlicher Mahnung länger als zwölf Monate im Rückstand ist oder wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Ansehen des Vereins in erheblichem Maße schadet. Der Ausschluss des Mitglieds wird vom Vorstand beschlossen. Der vom Vorstand gefasste Ausschlussbeschluss ist dem davon betroffenen Mitglied unter Darlegung der Ausschlussgründe in Schriftform mitzuteilen. Unzustellbare Postsendungen gelten als bekanntgegeben, wenn der Beschluss an die zuletzt bekannte Adresse des betroffenen Mitglieds versandt worden ist. Gegen den vom Vorstand beschlossenen Ausschluss kann das davon betroffene Mitglied die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung anrufen, die dann endgültig über den Ausschluss entscheidet. Die Anrufung der Mitgliederversammlung zur Entscheidung über den vom Vorstand beschlossenen Ausschluss hat innerhalb von einem (1) Monat nach Bekanntgabe des Ausschlusses in Schriftform zu erfolgen.
7. Ein ausgeschiedenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben.
2. Jedes Mitglied setzt seinen Beitrag selbst fest, hat jedoch mindestens den jährlichen Mindestbeitrag zu entrichten.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jährlichen Mindestbeitrages.
4. Die Jahresbeiträge sind innerhalb des 1. Quartals eines Kalenderjahres fällig.
§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Geschäftsführer und bis zu fünf Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds erfolgt eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch den Vorstand.
2. Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB durch zwei Personen des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei schriftliche Abstimmung zulässig ist. Bei Abstimmungen im Vorstand hat jedes Vorstandsmitglied eine (1) Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung die Stimme seines Stellvertreters, wobei insoweit die Stimme des anwesenden, den Jahren nach ältesten Stellvertreters maßgeblich ist.
4. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und beruft sie ein. Er entwirft den Haushalts- und Finanzplan für jedes Geschäftsjahr und ist für die Buchführung verantwortlich. Er entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln.
5. Der Vorstand ist zu Änderungen der Satzung ermächtigt, wenn diese nur redaktioneller Art sind oder aufgrund von Beanstandungen des Registergerichts oder des Finanzamts (wegen Erlangung der Gemeinnützigkeit) erforderlich sind.
§ 6 Kuratorium
1. Der Verein kann sich ein Kuratorium geben, auf ein solches aber auch wieder verzichten. Ob der Verein ein Kuratorium erhält oder ob er auf ein solches verzichten wird, entscheidet der Vorstand. Das Kuratorium fördert die Tätigkeit des Vereins und berät den Vorstand. Es besteht aus höchstens 14 Mitgliedern. Zwei vom Vorstand aus seiner Mitte bestellte Vorstandsmitglieder sind Mitglieder im Kuratorium. Die weitere Anzahl der Mitglieder des Kuratoriums wird vom Vorstand festgesetzt.
2. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie bleiben bis zur Neubestellung der Kuratoriumsmitglieder im Amte. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
3. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden.
4. Das Kuratorium regelt seine Organisation selbst. Bei Abstimmungen entscheidet es mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Kuratoriumsmitglieder. Jedes Kuratoriumsmitglied hat eine (1) Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, falls dieser verhindert ist, die Stimme seines Stellvertreters.
5. Das Kuratorium tritt bei Bedarf oder auf schriftliches, an den Vorsitzenden des Kuratoriums und im Verhinderungsfalle desselben an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums zu richtendes Verlangen von mindestens drei seiner Mitglieder oder auf schriftlichen Antrag des Vereinsvorstandes zusammen. Die Sitzungen des Kuratoriums werden von dessen Vorsitzendem, im Verhinderungsfalle von dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Die Sitzungen des Kuratoriums finden nach Möglichkeit abwechselnd am Sitz des Vorsitzenden und seines Stellvertreters statt.
6. Auf Anregung des Vorstandes können gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Kuratorium stattfinden.
§ 7 Ehrenamt; Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Vorstand und im Kuratorium
Die Mitgliedschaft im Vorstand und im Kuratorium des Vereins ist ein Ehrenamt. Zu Mitgliedern des Vereinsvorstands können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums sollen möglichst Vereinsmitglieder sein.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes jährlich mindestens einmal einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn das Wohl des Vereins dies erfordert oder ein Drittel aller Vereinsmitglieder eine solche verlangt.
2. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
a) die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes,
b) die Genehmigung der Jahresabrechnung, des Haushaltsvorschlages und die Entlastung des Vorstandes,
c) die Wahl der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Anzahl der Beisitzer im Vorstand,
d) die Festsetzung des Mindestmitgliedsbeitrages,
e) die Annahme oder die Ablehnung einer vom Vorstand bereits abgelehnten Beitrittserklärung bei einer Anrufung der Mitgliederversammlung durch den Betroffenen,
f) den Ausschluss eines vom Vorstand bereits ausgeschlossenen Vereinsmitglieds bei Anrufung der Mitgliederversammlung durch den Betroffenen,
g) die Änderung der Satzung des Vereins,
h) die Auflösung des Vereins.
3. Alle Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen erfolgen nach der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ausgenommen Beschlüsse über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die bei der entsprechenden Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung hierzu mit der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erfolgt. Bei Abstimmungen hat jedes Vereinsmitglied eine (1) Stimme. Stimmrechtsübertragungen und Stimmrechtsvollmachten sind unzulässig. Die Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines (1) auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieds hat die Abstimmung jedoch im Geheimen mittels Stimmzettel stattzufinden.
§ 9 Niederlegung von Beschlüssen
1. Über die in der Mitgliederversammlung und in den Vorstands- und Kuratoriumssitzungen getroffenen Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist vom jeweiligen Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter – bei Vorhandensein von mehreren Stellvertretern von einem derselben – sowie vom Abfasser der Niederschrift zu unterzeichnen.
2. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschriften einzusehen.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur bei Anwesenheit von 2/3 aller Vereinsmitglieder beschlossen werden. Ist eine Versammlung hierzu nicht beschlussfähig, so ist spätestens innerhalb von vier Wochen zu einer nochmaligen Mitgliederversammlung einzuladen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig ist.
2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem gemeinnützigen Verein „Zentrum für Augustinus-Forschung e.V.“ anheim, andernfalls einer anderen Einrichtung, die die Augustinus-Forschung fördert.
§ 11 Geltung und Inkrafttreten
1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB über das Vereinsrecht und die Gemeinnützigkeitsbestimmungen der Abgabenordnung.
2. Die in der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2015 beschlossene Satzung wird mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt sie die bisher geltende, am 27. Juli 2014 von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung.
Vorsitzender
Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Alfred Forchel
Universitätspräsident a.D., Würzburg
Stellvertreter
Dr. Dr. h.c. (UCC) Adolf Bauer
Altbürgermeister, Würzburg
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Salch
Fachanwalt für Steuerrecht, Würzburg
Geschäftsführer
Dr. Andreas E.J. Grote
Leitender Redaktor Augustinus-Lexikon
Schatzmeister
Dipl.-Kfm. Dr. Kurt Niemeyer
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Würzburg
Schriftführerin
Regina Einig
Redakteurin, Würzburg
Beisitzer
Dr. Andrea Behr
Dr. Peter Günzel
Stefan Rühling
Rechtsanwalt, Würzburg
Christl Scheler
ZAF e.V.
Prof. Dr. Christian Tornau
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Vorsitzender
Dr. Friedhelm Hofmann
Bischof em. von Würzburg
Stellvertreter
Prof. Dr. Dr. h.c. Alfred Forchel
Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Prof. Dr. Bernd Huber
Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität München
Oliver Jörg
Mitglied des Bayerischen Landtages a.D.
P. Alejandro Moral Antón OSA
Generalprior der Augustiner, Rom
Baron Hans-Georg von Mallinckrodt
Burg Gamburg
Prof. DDr. Christof Müller
Wissenschaftlicher Leiter ZAF e.V.
Prälat Lic. theol. Günter Putz
Domdekan, Würzburg
Prof. Dr. Ludwig Schick
Erzbischof von Bamberg
P. Lukas Schmidkunz OSA
Provinzial der deutschen Augustiner, Würzburg